Ablauf

Wie laufen die ersten fünf, sogenannten probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“) ab?

Die ersten fünf Sitzungen benötigen keine Beantragung bei Ihrer Krankenkasse. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Entscheidungsfindung bezüglich einer gemeinsamen Zusammenarbeit. Es ist wichtig, dass die „Chemie“ zwischen uns stimmt und Sie sich persönlich und fachlich gut bei mir aufgehoben fühlen.


Ziel eines unverbindlichen Erstgesprächs:

·       erster Eindruck von Ihren Beschwerden und deren Entwicklung

·       Klärung Ihrer Erwartungen im Hinblick auf eine Psychotherapie

·       Diagnostische Ersteinschätzung

·       Überprüfung, ob eine Psychotherapie aufgrund einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung angezeigt ist

·       Entscheidung, ob eine Verhaltenstherapie das geeignete Verfahren für die Behandlung Ihrer Beschwerden ist oder andere Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig sind


In den weiteren 4 Sitzungen erfolgt:

·       ausführlichere Diagnostik mittels Fragebögen zur Diagnosesicherung

·       Erhebung der biografischen Anamnese

·       gemeinsame Erarbeitung konkreter Therapieziele und eines Behandlungsplans

·      Ausschluss einer organischen Verursachung Ihrer Beschwerden (medizinische Abklärung i.d.R. durch Ihren Hausarzt im Rahmen des sogenannten Konsiliarberichts)  

·      Endgültige Klärung, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll und erfolgversprechend ist

·      Klärung, ob eine Kurzzeittherapie (in der Regel 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (oftmals bis zu 60 Sitzungen) beantragt wird.


Nach den probatorischen Stunden:

·      wir stellen gemeinsam den Antrag auf Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger (welcher Therapieumfang beantragt wird und wie lange die Therapie dauern wird, hängt von der Schwere der Symptomatik und Ihrer Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit ab)

·      nach einer gewissen Bearbeitungszeit erhalten Sie eine Mitteilung Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kostenübernahme der ambulanten Behandlung genehmigt wird. Die Therapiestunden können starten.

·      Wie viele Sitzungen genau übernommen werden, variiert bei den privaten Kassen oft von Versicherung zu Versicherung und ist in Ihren Vertragsunterlagen festgehalten. Bei manchen Kassen muss auch kein gesonderter Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.


Wie laufen die Therapiesitzungen ab?

·      Finden in der Regel alle 1-2 Wochen an einem festen Termin statt

·      Beginnen bei mir mit einer kurzen Achtsamkeitsübung und enden mit einer kurzen Zusammenfassung

·      dauern 50 Minuten (Ausnahme Expositionen)

·      die Abstände können bei zunehmender Verbesserung der Symptomatik im Verlauf vergrößert werden (Kontrolle des Therapieverlaufs)

·      Rückfallprophylaxe zum Ende der Therapie

·      Behandlungsende in der Regel, wenn die vereinbarten Ziele erreicht wurden

·      Abschlussgespräch: Rückblick auf Erlerntes und Ausblick auf offene Vorhaben


Die Therapiesitzungen können auch Gespräche mit Bezugspersonen (Partner, Familienangehörige etc.) beinhalten, falls Sie das wünschen oder es für die Therapie sinnvoll erscheint (Fremdanamnese).