Ablauf

Wie lau­fen die ers­ten fünf, soge­nann­ten pro­ba­to­ri­schen Sit­zun­gen („Pro­be­sit­zun­gen“) ab?

Die ers­ten fünf Sit­zun­gen benö­ti­gen kei­ne Bean­tra­gung bei Ihrer Kran­ken­kas­se. Sie die­nen dem gegen­sei­ti­gen Ken­nen­ler­nen und der Ent­schei­dungs­fin­dung bezüg­lich einer gemein­sa­men Zusam­men­ar­beit. Es ist wich­tig, dass die „Che­mie“ zwi­schen uns stimmt und Sie sich per­sön­lich und fach­lich gut bei mir auf­ge­ho­ben füh­len.


Ziel eines unver­bind­li­chen Erst­ge­sprächs:

·       ers­ter Ein­druck von Ihren Beschwer­den und deren Ent­wick­lung

·       Klä­rung Ihrer Erwar­tun­gen im Hin­blick auf eine Psy­cho­the­ra­pie

·       Dia­gnos­ti­sche Erst­ein­schät­zung

·       Über­prü­fung, ob eine Psy­cho­the­ra­pie auf­grund einer behand­lungs­be­dürf­ti­gen psy­chi­schen Erkran­kung ange­zeigt ist

·       Ent­schei­dung, ob eine Ver­hal­tens­the­ra­pie das geeig­ne­te Ver­fah­ren für die Behand­lung Ihrer Beschwer­den ist oder ande­re Maß­nah­men zur Ziel­er­rei­chung not­wen­dig sind


In den wei­te­ren 4 Sit­zun­gen erfolgt:

·       aus­führ­li­che­re Dia­gnos­tik mit­tels Fra­ge­bö­gen zur Dia­gno­se­si­che­rung

·       Erhe­bung der bio­gra­fi­schen Ana­mne­se

·       gemein­sa­me Erar­bei­tung kon­kre­ter The­ra­pie­zie­le und eines Behand­lungs­plans

·      Aus­schluss einer orga­ni­schen Ver­ur­sa­chung Ihrer Beschwer­den (medi­zi­ni­sche Abklä­rung i.d.R. durch Ihren Haus­arzt im Rah­men des soge­nann­ten Kon­si­li­ar­be­richts)  

·      End­gül­ti­ge Klä­rung, ob eine Psy­cho­the­ra­pie für Sie sinn­voll und erfolg­ver­spre­chend ist

·      Klä­rung, ob eine Kurz­zeit­the­ra­pie (in der Regel 24 Sit­zun­gen) oder eine Lang­zeit­the­ra­pie (oft­mals bis zu 60 Sit­zun­gen) bean­tragt wird.


Nach den pro­ba­to­ri­schen Stun­den:

·      wir stel­len gemein­sam den Antrag auf Kos­ten­über­nah­me bei dem zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger (wel­cher The­ra­pie­um­fang bean­tragt wird und wie lan­ge die The­ra­pie dau­ern wird, hängt von der Schwe­re der Sym­pto­ma­tik und Ihrer Bereit­schaft zur akti­ven Mit­ar­beit ab)

·      nach einer gewis­sen Bear­bei­tungs­zeit erhal­ten Sie eine Mit­tei­lung Ihrer Kran­ken­kas­se, ob und in wel­chem Umfang die Kos­ten­über­nah­me der ambu­lan­ten Behand­lung geneh­migt wird. Die The­ra­pie­stun­den kön­nen star­ten.

·      Wie vie­le Sit­zun­gen genau über­nom­men wer­den, vari­iert bei den pri­va­ten Kas­sen oft von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung und ist in Ihren Ver­trags­un­ter­la­gen fest­ge­hal­ten. Bei man­chen Kas­sen muss auch kein geson­der­ter Antrag auf Kos­ten­über­nah­me gestellt wer­den.


Wie lau­fen die The­ra­pie­sit­zun­gen ab?

·      Fin­den in der Regel alle 1–2 Wochen an einem fes­ten Ter­min statt

·      Begin­nen bei mir mit einer kur­zen Acht­sam­keits­übung und enden mit einer kur­zen Zusam­men­fas­sung

·      dau­ern 50 Minu­ten (Aus­nah­me Expo­si­tio­nen)

·      die Abstän­de kön­nen bei zuneh­men­der Ver­bes­se­rung der Sym­pto­ma­tik im Ver­lauf ver­grö­ßert wer­den (Kon­trol­le des The­ra­pie­ver­laufs)

·      Rück­fall­pro­phy­la­xe zum Ende der The­ra­pie

·      Behand­lungs­en­de in der Regel, wenn die ver­ein­bar­ten Zie­le erreicht wur­den

·      Abschluss­ge­spräch: Rück­blick auf Erlern­tes und Aus­blick auf offe­ne Vor­ha­ben


Die The­ra­pie­sit­zun­gen kön­nen auch Gesprä­che mit Bezugs­per­so­nen (Part­ner, Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge etc.) beinhal­ten, falls Sie das wün­schen oder es für die The­ra­pie sinn­voll erscheint (Fremd­ana­mne­se).